Waldbesitzer bewirtschaften in Deutschland sehr oft kleine und nicht zusammenliegende Waldflächen, der private Waldbesitz teilt sich häufig auf mehrere, nicht zusammenhängende Flurstücke auf. Um diese strukturellen Nachteile auszugleichen, bilden private Waldbesitzer (ggfs. zusammen mit kommunalen Waldbesitzern) forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.
Die beiden wesentlichen, im Bundeswaldgesetz (BWaldG) dargestellten Arten von Zusammenschlüssen sind Forstbetriebsgemeinschaften und Forstwirtschaftliche Vereinigungen.
Forstbetriebsgemeinschaften sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern, die den Zweck verfolgen, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern. Es geht darum, die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzzersplitterung, der Gemengelage, des unzureichenden Waldaufschlusses oder anderer Strukturmängel zu überwinden.
Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaften nach dem Bundeswaldgesetz:
Die Zusammenschlüsse erfolgen auf freiwilliger Basis und können verschiedene Rechtsformen haben:
Forstwirtschaftliche Vereinigungen sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften, Forstbetriebsverbänden oder nach Landesrecht gebildeten Waldwirtschaftsgenossenschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen einschließlich der Gemeinschaftsforsten. Sie verfolgen ausschließlich den Zweck, die forstwirtschaftliche Erzeugung und den Absatz von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes anzupassen.
Aufgabe von Forstwirtschaftlichen Vereinigungen:
Die Übernahme weiterer Aufgaben ist unzulässig. Holzerntearbeiten dürfen somit von Forstwirtschaftlichen Vereinigungen NICHT durchgeführt werden.
Hier finden Sie informationen über die Interessenvertretungen auf den verschiedenen politischen Ebenen.
Die Waldbesitzerverbände in den Bundesländern sind in Form privatrechtlicher Vereine organisiert. Die Ziele der Waldbesitzerverbände liegen in der Stärkung der Ertragsfähigkeit des Waldes nichtstaatlicher Eigentümer.
Die meisten Waldbesitzerverbände sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW).
Adressen der Waldbesitzerverbände der Länder
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW) vertritt als Dachverband der 14 Landesverbände die Interessen der privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer in Deutschland.
www.waldeigentuemer.de
Die CEPF European family forestry ist die Interessenvertretung der Privatwaldbesitzer in Brüssel. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW - siehe Interessenvertretung auf Bundesebene) ist Mitglied der CEPF.
www.cepf-eu.org