In vielen Fällen sind private Waldbesitzer daran interessiert, bei der Holzaufarbeitung Eigenleistung zu erbringen, um so Kosten einzusparen und einen höheren Reinerlös zu erzielen. Aber auch die Freude an der körperlichen Arbeit im eigenen Wald spielt häufig eine Rolle.
Soll die vollständige oder teilweise Aufarbeitung des Holzes durch den Waldbesitzer selbst erfolgen, ist dies im Nutzungsauftrag eindeutig festzulegen. Wichtig ist dabei die Einhaltung von Terminen, um die einheitliche Vermarktung zu gewährleisten. Weiterhin wichtig ist die Information der Privatwaldbesitzer über die Aushaltungskriterien des jeweiligen Sortiments der Holzkäufer (Länge- , Mitten- und Zopfdurchmesser, Holzqualität), um spätere Reklamationen beim Holzverkauf zu vermeiden.
Will der Waldbesitzer einen Teil des anfallenden Holzes selbst verwenden (z.B. als Brennholz oder als Pfähle für den eigenen Bedarf), muss dieses Holz eindeutig gekennzeichnet und getrennt gelagert werden
Wenn Sie Holz nutzen, gibt es viele Arbeitsschritte zu planen, durchzuführen und nachzubereiten. Sie können diese Aufgaben in Eigenleistung selbst übernehmen oder als Fremdleistung einen Dritten damit beauftragen. Entscheiden Sie, wieviel Sie selbst bestimmen und umsetzen wollen und wofür Sie Unterstützung von außen benötigen.
Ihre Überlegungen sollten folgende Fragen einschließen:
Wünschen Sie sich Unterstützung bei der Holznutzung und haben noch keinen forstlichen Berater/ Betreuer, zeigen wir Ihnen hier, wie und wo Sie einen Ansprechpartner finden. Dieser hilft Ihnen auch bei der Suche nach einem Unternehmer für die Holzernte. Außerdem gibt es Datenbanken für regionale Ansprechpartner, die Sie bei einer Suche unterstützen. Bei der Auswahl eines qualifizierten Unternehmers hilft Ihnen das RAL-Zertifikat. Insbesondere wenn ihr Wald PEFC- oder FSC-zertifiziert ist, empfiehlt es sich auf das RAL-Gütezeichen des Unternehmers zu achten.
Holen Sie mehrere Angebote für die Dienstleistungen in der Holzernte ein und vergleichen Sie diese. Wenn Sie bislang keine Erfahrungswerte zu den Kosten von Dienstleistungen haben, dient Ihnen diese Zusammenstellung von Thüringen-Forst als Orientierungshilfe.
Vereinbaren Sie mit dem Holzernteunternehmer vor dem Arbeitseinsatz einen Arbeitsauftrag, besprechen sie ihn und unterschreiben sie ihn gemeinsam.
Auch wenn Sie die Holzernte an einen Dritten vergeben, bleiben Sie verpflichtet, den Unternehmer zu überwachen: Hält er die einschlägigen Bestimmungen ein? Sie müssen ihn bei allen Fragen zum Arbeitsschutz unterstützen. Diese Kontrollpflicht können Sie innerhalb eines längerfristigen Waldpflegevertrages auch an den forstlichen Berater/ Betreuer übertragen. Überprüfen Sie auch, ob der Unternehmer die von Ihnen vorgegebene Aushaltung der Sortimente einhält. Beim Stockverkauf, d.h. dem Verkauf von stehendem Holz, ist das besonders wichtig, da Sie den Unternehmer hier nicht selbst beauftragt haben und entlohnen.
Wie Sie sich auch zwischen Eigenleistung und Fremdleistung bei den einzelnen Arbeitsschritten entscheiden, behalten Sie einen Überblick, für welche Aufgaben Sie die Verantwortung tragen und welche Sie an einen Dritten übergeben. Nur wenn die Termine der Arbeitsschritte aufeinander abgestimmt sind und eingehalten werden, kann eine optimale Holznutzung gelingen. Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Übersicht.
Weiterführende Informationen
RAL-Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V.
Waldbesitzerportal Bayern: Unternehmereinsatz im eigenen Wald
ThüringenForst: Durchschnittliche Preise für die Grobkalkulation
LWF-Unternehmerdatenbank
KWF-Holzernteverfahren