Holz aufnehmen - das bedeutet für Sie als Waldbesitzenden zu erfassen, wie viel Holz bei der Maßnahme in Ihrem Wald geschlagen worden ist, wie viele Stämme liegen nun am Boden und wie viel Holz ist das nun in Festemtern? Die Grundlagen der Holzvermessung und einige Tips haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Die Holzaufnahme beinhaltet das Vermessen und Sortieren des geernteten Holzes. Sie kann im Wald (Waldmaß) oder am (Säge-)Werk (Werksmaß) stattfinden. Bei der Werksvermessung ist ein zusätzliches Kontrollmaß, d. h. eine vereinfachte Mengenschätzung im Wald, durch den Verkäufer die Regel.
Holzvermessen bedeutet, das Volumen oder das Gewicht des Holzes zu ermitteln. Wichtige Maße hierfür sind:
Sie können diese Maße mit Hilfe von Umrechnungsfaktoren auch in das „Standardmaß“ Fm o. R. umrechnen. Bedenken Sie aber, dass es sich dabei eher um Schätzwerte handelt, die z. B. je nach tatsächlicher Dichte der Lagerung und Größe der Hohlräume das rechnerische Ergebnis beeinflussen.
Holz sortieren heißt Stammholz, Industrieholz und Energieholz nach Merkmalen für die Qualität/ Güte (z. B. Astigkeit, Wuchsform) zu bewerten. Außerdem wird das Holz nach Stärkeklassen eingeteilt, die sich über den Durchmesser in der Mitte des Stammes definieren. Eine Übersicht über die Qualitätsmerkmale bietet die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR).
Ort für das Vermessen und Sortieren
Die Werksvermessung wird in einer Rahmenvereinbarung geregelt und ist nur in zertifizierten, geeichten Anlagen der Sägeindustrie möglich.
Beim Vermessen im Wald kommen je nach Sorte, d. h. Stammholz, Industrieholz oder Energieholz, unterschiedliche Verfahren zur Volumenermittlung zum Einsatz. Je nach Messverfahren und je nachdem, wie Sie über die Eigen- oder Fremdleistungen in Ihrem Wald entscheiden, nehmen Sie selbst, der aufarbeitende Forstunternehmer oder auch der zuständige Berater und Betreuer das Holz auf. Beauf-tragen Sie damit den Forstunternehmer, dann überprüfen Sie oder Ihr Betreuer, z. B. ob Längen und Zopfmaße eingehalten wurden und ob die ausgehaltenen Sortimente auch den Kaufverträgen entsprechen.
Insbesondere für wertvolle Hölzer und Langholz (Stammholz) wird eine zeitaufwendige Vermessung der einzelnen Stämme durchgeführt (Einzelstammvermessung). Fixlängen, d. h. gleich lange Stämme zwischen 3 und 7 Metern, lassen sich nach Raummaß vermessen (Sektionsraummaß, Schichtraummaß). Auf diese Arte und Weise wird besonders häufig das Volumen für Industrieholz ermittelt. Stichprobenartige Erhebungen sind nach dem Stirnflächenverfahren oder der Mittendurchmesser-Stichprobe/ Mantelvermessung möglich, allerdings eher als Kontrollmaß üblich. Die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) beschreibt die üblichen Messverfahren und empfiehlt, welche Verfahren bei welchen Sortimenten zum Einsatz kommen.
Eine Volumenvermessung durch den Harvester (Harvestermaß) wird technisch durch das Harvesteraggregat gelöst. Eine grobe Güteeinteilung kann hierbei vom Fahrer vorgenommen werden. Dieses Maß ist zur Abrechnung in Deutschland allerdings nicht anerkannt und wird daher nur als Kontrollmaß verwendet. Probleme treten z. B. auf, wenn das Aggregat nicht regelmäßig kalibriert wird, der Rücker nicht sämtliches aufgearbeitet Holz an die Waldstraße rückt oder einwandfrei zusortiert.
Die Digitalisierung ermöglicht inzwischen eine Aufnahme der Holzdaten mit dem Smartphone oder Tablet, z. B. durch fotooptische Holzvermessung, einschließlich GPS-Koordinaten, oder durch digitale, mobile Vermessungswerkzeuge.
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