Wenn Grenzsteine fehlen, ist im Rahmen der Nutzungsvorbereitung das Auffinden und Markieren der Grundstücksgrenzen bedeutsam. Flurstücke, in denen eine Nutzung stattfinden soll, müssen von Flurstücken abgegrenzt werden, in denen keine Nutzung vorgesehen ist. Aber auch bei gemeinsamer Nutzung benachbarter Flurstücke erfordert die getrennte Abrechnung des geernteten Holzes im Wald sichtbare Eigentumsgrenzen.
In manchen Fällen sind die Flurstücke einfach zuzuordnen, andernorts müssen aufwändigere Methoden der Grundstücksabgrenzung angewendet werden. Die vorgestellten Lösungen unterstützen die Zuordnung von Wald und geerntetem Holz zu dem Eigentümer der Parzelle. Sie sind jedoch keine juristisch abgesicherte Grundlage z.B. für den Verkauf von Waldflächen.
Vor Beginn einer Erntemaßnahme müssen die Eigentumsverhältnisse der betroffenen Flurstücke sicher geklärt sein. Flurstücke, auf denen eine Nutzung erfolgen soll, müssen im Gelände deutlich sichtbar und möglichst dauerhaft gekennzeichnet (markiert) werden. Diese Markierung erfolgt zumeist durch den Privatwaldbetreuer oder durch das Personal des Forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses, teilweise aber auch durch den Grundstückseigentümer.
Das Auffinden der oftmals sehr kleinen Flurstücke erweist sich im Gelände häufig als schwierig und sehr zeitaufwendig. Dennoch ist auf eine genaue Abgrenzung der Parzellen und deren Kennzeichnung höchster Wert zu legen, da dies für den einzelnen Waldbesitzer von großer Bedeutung ist. Eine überzeugende Flächenvorbereitung schafft gegenseitiges Vertrauen.
Zum Auffinden der Parzellen kann auf verschiedene Hilfsmittel zurückgegriffen werden. Die Eigentumsverhältnisse können aus dem ALB, die Lage aus der ALK entnommen werden. Im Gelände helfen Grenzsteine, Wege und weitere markante Punkte sowie ein hochwertiges GPS bei der Identifikation der Flächen.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter Auffinden von Flurstücken.
Das Markieren der Flurstücke ist auch innerhalb des Nutzungsblockes notwendig, damit sich die Waldarbeiter, der Harvesterfahrer sowie der Rücker gemäß ihres Arbeitsauftrages orientieren können. Darüberhinaus müssen die anfallenden Holzmengen für die Abrechnung des Holzgeldes und der Holzerntekosten eigentümergenau zugeordnet werden können.
Wählen Sie entlang der Grenze in regelmäßigem Abstand (30m – 50m) grenznahe Bäume aus und markieren Sie diese deutlich sichtbar. Bewährt hat sich das kennzeichnen mit Sprühfarbe (Doppelring) oder das Anlegen eines Trassierbandes. Wichtig ist, dass sich die Markierung deutlich von der Auszeichnung des Bestandes unterscheidet!
Im Wald sind nicht selten noch Grenzsteine aufzufinden. Diese sind teilweise mit Humus und Erdreich überdeckt und sollten freigelegt werden. Frei stehende Grenzsteine sollten mit Sprühfarbe markiert werden. Tiefer stehende Grenzsteine sollten mit einen aus dauerhaften Holz bestehenden Pfahl verpflockt werden.
Wenn Grenzsteine fehlen oder nur wenige zu finden sind und auch die Markierung von Grenzbäumen nicht ausreicht, können farblich markierte Holzpflöcke zur Grenzkennzeichnung verwendet werden. Sinnvoll ist, dauerhaftes Holz zu verwenden, so z.B. Lärche, Douglasie oder Eiche.
Datenmarker zur Kennzeichnung des Flurstückes / Waldbesitzes
Zusätzlich zur Markierung der Parzellengrenzen ist es zweckmäßig, die einzelnen Flurstücke an einem Randbaum mit einer Informationskarte zu kennzeichnen. Darauf stehen verschlüsselte ID-Nummern, die eine Identitikation des Waldbesitzers oder des Flurstücks erlauben. Vorteilhaft ist es, wenngleich noch nicht sehr weit verbreitetet, wenn die ID-Nummer auch als Barcode aufgedruckt oder ein RFID-Chip in das Schild integriert ist.
In manchen Fällen erleichtert eine noch erkennbare 'Feinerschließung' (Gassen) oder unterschiedliche Baumalter die Differenzierung zwischen zwei Flurstücken. Eine weitere Informationsquelle sind ältere Mitglieder der Eigentümerfamilie oder Betreuungsförster.
Ausgehend von einem eindeutig identifizierbaren Fluchtpunkt (Wald-Feldgrenze, Weg, Grenzstein des Nachbargrundstücks) wird die Entfernung zu dem gesuchten Grenzpunkt mit dem Maßstablineal von der Karte abgelesen und die Entfernung z.B. mit einem Fadenmessband im Gelände übertragen. Oftmals können auf diesem Weg die Grenzsteine doch noch entdeckt werden. Diese Methode setzt bestehendes Kartenmaterial voraus.
Der Zeitaufwand ist zumeist hoch; der Übergang zwischen kostenloser Beratung und kostenpflichtiger Betreuungsaufgabe ist fließend. So stuft bspw. die sächsische Privatwaldverordnung das Suchen von Flurstücksgrenzen als kostenpflichtige Maßnahme ein.
Modernere Methoden stützen sich auf Geographische Positionierungssysteme (GPS). Die Grundlage für die Verwendung dieser Systeme sind die digitalen amtlichen Liegenschaftskarten, in denen die Flurstücke in vektorisierter, georeferenzierter Form dargestellt sind.
Die Genauigkeit der Verortung im Wald variiert allerdings je nach Überschirmungsgrad, Wetter und Position der Satelliten. Zudem spielt die Qualität der eingesetzten GPS-Geräte eine wichtige Rolle. Die Genauigkeit des ermittelten Grenzpunktes kann daher zwischen wenigen Zentimetern und mehreren Metern variieren.
Das Einmessen der Flächen ist sehr zeitaufwändig und teuer. Vor allem das Vermessen von Klein- und Kleinstflächen kann unter Umständen mehr kosten als die Nutzungsmaßnahme erbringt. In einigen Bundesländern wird die Flächenvermessung gefördert. Ihr örtliches Forstamt kann hierzu Auskunft erteilen.
Spezialisierte Dienstleister erreichen durch den Einsatz präziser Messinstrumente eine wesentlich höhere Genauigkeit als sie von FBG-Personal bzw. Förstern (meist) erzielt werden kann. Die Beauftragung des Vermessungsbüros kann durch den Waldbesitzer bzw. die FBG erfolgen, oder aber durch die Verwaltung veranlasst werden.
Vor allem, wenn es um die exakte Grenzermittlung geht, kommen öffentlich bestellte Vermessungsbüros zum Einsatz, denen vom Staat hoheitliche Aufgaben übertragen werden. Sie sind berechtigt, Liegenschaftsvermessungen auszuführen, Grenzfeststellungen und Abmarkungen vorzunehmen und Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen am Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden. Beauftragt werden sie beispielsweise bei Waldflurneuordnungen.
Neben diesen speziellen Vermessungsbüros haben auch Wald- und Umweltplanungsbüros das Einmessen von Flurstücken und die Grenzfindung in ihrem Dienstleistungsspektrum.
Die anfallenden Kosten sind beim Einsatz eines Dienstleisters wesentlich höher als bei der Vermessung durch forstliches Personal. Daher müssen die Anforderungen an die Messgenauigkeit im Vorfeld definiert werden.
________________________________________
Einzelnachweise
Röslen, Julien (2006): GIS-/GPS-gestützte Vorbereitung einer koordinierten Einschlagsplanung im Kleinprivatwald in der Sächsischen Lausitz. Diplomarbeit Universität Freiburg.
Weiterführende Links und Literatur
Hoffmann, M.; Rogg, S. Flächenaufnahme mit GPS. AFZ/DerWald Nr. 6/2006. S.284f